E-Rechnung in Europa 2026: Peppol, UBL und Factur-X erklärt
In immer mehr europäischen Ländern gilt ein per E-Mail verschicktes PDF nicht mehr als Rechnung. Was sich geändert hat, was die Formate bedeuten und was ein kleines Unternehmen tatsächlich tun muss.
Was eine E-Rechnung ist — und was nicht
Nach den neuen Regeln ist eine E-Rechnung kein PDF. Sie ist eine Datei mit strukturierten Daten, meist XML, die Buchhaltungssoftware lesen kann, ohne dass jemand sie abtippen muss: Verkäufer, Käufer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Rechnungspositionen, Beträge, die Umsatzsteueraufschlüsselung und die Zahlungsdaten stehen jeweils in einem definierten Feld. Ein per E-Mail verschicktes PDF, ein Scan oder eine Word-Datei ist im landläufigen Sinn „elektronisch“, zählt im Sinne der E-Rechnungspflicht aber genauso wie Papier.
Für diesen Inhalt hat Europa ein gemeinsames Regelwerk: die Norm EN 16931. Sie beschreibt den Kern einer Rechnung ein einziges Mal und lässt zwei Syntaxen zu, in denen er geschrieben werden kann: UBL (Universal Business Language) und UN/CEFACT CII (Cross Industry Invoice). Fast jedes nationale Format, dem Sie begegnen werden, ist eines dieser beiden, ergänzt um landesspezifische Regeln.
Die Formate, denen Sie begegnen werden
- Peppol BIS Billing 3.0 — eine UBL-Rechnung nach EN 16931, die über das Peppol-Netzwerk verschickt wird. Der Standard in Belgien, den Niederlanden und den nordischen Ländern sowie für die öffentliche Auftragsvergabe in weiten Teilen Europas.
- XRechnung — die nationale Ausprägung der EN 16931 für Deutschland, in UBL oder CII. Von deutschen öffentlichen Stellen verlangt und zwischen Unternehmen akzeptiert.
- Factur-X / ZUGFeRD — ein Hybridformat: ein gewöhnliches PDF/A-3 zum Lesen für Menschen, in das die CII-Daten für die Software eingebettet sind. In Frankreich und Deutschland verwendet; die beiden Namen bezeichnen dasselbe Format.
- FatturaPA (Italien) und KSeF (Polen) — nationale XML-Formate, die über eine staatliche Plattform laufen, bevor der Käufer sie erhält.
Peppol selbst ist kein Dateiformat, sondern ein Netzwerk: Regeln plus zertifizierte Access Points, die Geschäftsdokumente zustellen, so wie E-Mail-Anbieter Nachrichten zustellen. Sie registrieren sich einmal über einen Access Point — oft Ihre Buchhaltungssoftware — und können dann mit jedem anderen Peppol-Teilnehmer Rechnungen austauschen.
Wo sie Pflicht ist — der Stand im Oktober 2026
Das EU-Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA, Richtlinie (EU) 2025/516 des Rates, in Kraft seit dem 14. April 2025) erlaubt jedem Mitgliedstaat, die E-Rechnung im Inland vorzuschreiben, ohne Brüssel um Erlaubnis zu fragen, und macht die strukturierte E-Rechnung für innergemeinschaftliche Umsätze zwischen Unternehmen ab dem 1. Juli 2030 verpflichtend. Die Länder gehen unterschiedlich schnell vor:
- Belgien — Pflicht für inländische Rechnungen zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen seit dem 1. Januar 2026, standardmäßig über Peppol. Bußgelder ab 1.500 €, die bei Wiederholung steigen, gelten seit dem Ende der Toleranzfrist am 31. März 2026. Für 2028 ist ein E-Reporting in Echtzeit geplant.
- Deutschland — seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung gilt ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Umsatz über 800.000 € und ab dem 1. Januar 2028 für alle Unternehmen. XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2 erfüllen beide die Anforderungen.
- Frankreich — seit dem 1. September 2026 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, und große und mittlere Unternehmen müssen sie über zugelassene Plattformen ausstellen. Kleine und Kleinstunternehmen folgen am 1. September 2027.
- Polen — Rechnungen laufen über das nationale KSeF-System: für große Steuerpflichtige seit dem 1. Februar 2026, für die übrigen Unternehmen seit dem 1. April 2026 und für die kleinsten Unternehmen ab 2027. Das Finanzministerium hat die Aussetzung der Sanktionen bis Ende 2027 verlängert.
- Spanien — die B2B-Pflicht nach dem Gesetz „Crea y Crece“ wird stufenweise eingeführt, zuerst für größere Unternehmen und ein Jahr später für alle anderen; die erste Stufe wird für Herbst 2027 erwartet.
- Italien — verlangt seit 2019 E-Rechnungen über seine SdI-Plattform und ist die Referenz, an der sich alle anderen orientieren.
- Niederlande — noch keine Pflicht zwischen Unternehmen; die Regierung hat eine Pflicht über Peppol für etwa 2030 vorgeschlagen.
Termine verschieben sich, und die Details unterscheiden sich von Land zu Land. Bevor Sie Ihre Rechnungsstellung umstellen, fragen Sie bei Ihrer eigenen Finanzverwaltung nach — beim FÖD Finanzen in Belgien, beim BMF in Deutschland, auf impots.gouv.fr in Frankreich, beim Finanzministerium für KSeF in Polen, bei der AEAT in Spanien. Dieser Ratgeber beschreibt den Stand im Oktober 2026.
Was ein kleines Unternehmen tatsächlich tun muss
Für die meisten kleinen Unternehmen ist die Umstellung kleiner, als sie klingt, weil die Software die Arbeit übernimmt. In der Praxis:
- Prüfen Sie, ob Ihre Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware das geforderte Format senden und empfangen kann — in Belgien Peppol BIS Billing 3.0. Die meisten aktuellen Programme können das, und bei vielen ist die Peppol-Anbindung im Abonnement enthalten.
- Registrieren Sie sich bei Peppol (oder auf Ihrer nationalen Plattform), damit Kunden Sie über die USt-IdNr. oder die Unternehmensnummer finden. Normalerweise erledigt das Ihr Softwareanbieter für Sie.
- Halten Sie Ihre Stammdaten sauber: korrekte Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Adressen und Bankverbindungen. Eine strukturierte Rechnung wird maschinell geprüft, und eine falsche USt-IdNr., die ein Mensch übersehen würde, kann dazu führen, dass sie zurückgewiesen wird. Unsere USt-IdNr.-Prüfung (VIES) gleicht eine Nummer mit dem VIES-Register der EU ab.
- Legen Sie fest, was mit eingehenden Rechnungen geschieht: wer sie freigibt, wo sie abgelegt werden und wie lange. Die Aufbewahrungsfrist ändert sich nicht, nur weil sich das Format ändert — prüfen Sie die Regelung in Ihrem Land, oft sieben bis zehn Jahre.
Wenn Sie nur eine Handvoll Rechnungen im Jahr verschicken, reicht meist ein kostenloses Behördenportal oder ein einfacher Online-Rechnungsdienst. Was in einem Land mit Pflicht nicht mehr geht: eine Rechnung in der Textverarbeitung gestalten, als PDF exportieren und per E-Mail verschicken.
E-Rechnungen lesen, prüfen und archivieren
Eine XML-Rechnung ist nicht für menschliche Augen gemacht, und das schafft praktische Probleme: Die Buchhaltung will sie prüfen, eine Führungskraft will sie freigeben, und das Archiv will etwas, das in zehn Jahren noch lesbar ist. Drei Dinge helfen:
- Machen Sie sie lesbar. Unser Tool UBL/Peppol-Rechnung in PDF macht aus dem XML ein sauberes PDF mit allen Positionen, der Umsatzsteueraufschlüsselung und den Zahlungsdaten — zur Freigabe, zum Drucken oder für einen schnellen Blick.
- Prüfen Sie sie vor dem Versand. Der UBL/Peppol-Validator führt eine Strukturprüfung der Rechnungsdatei durch, sodass ein fehlendes oder fehlerhaftes Feld auffällt, bevor die Software Ihres Kunden die Rechnung zurückweist.
- Holen Sie die Daten aus einem Hybrid-PDF. Eine Factur-X- oder ZUGFeRD-Rechnung sieht aus wie jedes PDF, trägt aber XML in sich; der Factur-X/ZUGFeRD XML-Extraktor zieht diese Datei heraus, damit Ihre Buchhaltungssoftware sie importieren kann.
Diese drei Tools führen die Konvertierung auf unserem Server aus und löschen die Datei, sobald sie fertig ist; nichts wird gespeichert. Für das Archiv bewahren Sie die strukturierte Datei selbst auf: Sie ist die rechtlich maßgebliche Rechnung. Eine lesbare Kopie daneben schadet nicht, und für die Langzeitaufbewahrung ist PDF/A die sicherere Art von PDF — siehe unseren Ratgeber PDF/A erklärt.
Häufige Fehler
- Ein per E-Mail verschicktes PDF als E-Rechnung behandeln. In einem Land mit Pflicht ist es keine, so offiziell es auch aussieht.
- Annehmen, ein Hybrid-PDF sei automatisch gültig. Das eingebettete XML muss zu dem passen, was das PDF zeigt, und sein Profil muss eines sein, das der Empfänger akzeptiert.
- Auf den Stichtag der Bußgelder warten. Pflicht und Bußgelder sind zweierlei: In Belgien begann die Pflicht am 1. Januar 2026, Monate vor den ersten Bußgeldern.
- Die Empfangsseite vergessen. Auch wenn Sie wenige Rechnungen verschicken, müssen Sie strukturierte Rechnungen Ihrer Lieferanten empfangen können.
